DER ENTSTEHUNGSPROZESS DER ERSTEN KINDESWOHL- UND JUGENDSTRAFGESETZE IN FINNLAND 1897-1943
Abstract
Gesetzgebung ist eines der einflussreichsten Instrumente um Kinder zu schützen und um eine moderne Auffassung von Kindheit an sich hervorzubringen. Kindeswohl- und Jugendstrafgesetzgebung sind, neben Anderen, wesentliche Meilensteine moderner Kindheit und Jugend. Gesetzgebung - einschließlich bestimmter Altersgrenzen - legt fest, inwiefern in Nationalstaaten Kinder und Kindheit getrennt werden von Erwachsenen und Erwachsensein. Auch sind durch nationalstaatliche Gesetzgebung Kinder, junge Menschen, Familien mit Kindern und deren Alltag verbunden mit den zuständigen Regierungsgremien, in denen der Staat und öffentliche Behörden zunehmend beispielsweise Normen gesellschaftlicher Kindheit und angemessenes elterliches Verhalten definieren.Dieser Artikel beschreibt die Vorgänge während der ersten Jahre des 20. Jahrhunderts, die zur Einführung der ersten finnischen Kindeswohlgesetze (1936) und der Jugendstrafgesetzgebung (1940-43) führten. Insbesondere werden in diesem Artikel der Wandel der Interpretationen von und der gesellschaftlichen Reaktionen gegenüber Jugendstraftaten als Teil einer steuernden Beeinflussung Minderjähriger diskutiert. Die ersten skandinavischen Kindeswohlgesetze wurden 1896 in Norwegen beschlossen, 1902 in Schweden und 1905 in Dänemark. Finnland war in dieser Hinsicht ein Nachzügler. Obwohl ähnliche Bestrebungen um die Wende des 20. Jahrhunderts aufkamen, wurde das erste Kindeswohlgesetz erst 1936 und das erste Jugendstrafgesetz 1940 beschlossen.
Dementsprechend hat die Setzung des ersten Kindeswohlgesetzes sowie des ersten Jugendstrafgesetzes fast vierzig Jahre vom erstmals 1897 vorgelegten Parlamentsantrag bis zum Schlussentwurf 1936 und 1940 in Anspruch genommen. Während dieser Zeit veränderten sich Kindeswohl- und Jugendkriminalitätsdiskurse und -lehrmeinungen ebenso wie AkteurInnen innerhalb des Gesetzgebungsprozesses.
Dieser Artikel analysiert die Typen der Diskurse, die während dieses Gesetzgebungsprozesses aufgetreten sind und geht der Frage nach, warum die Kindeswohl- und Jugendstrafgesetze letztlich zu dem geworden sind, was sie sind. Demnach ist die zugrundeliegende Beschreibung eine historische und politische Analyse, bei der Fragen von Kindheit, Jugend Kindeswohl und Jugendkriminalität innerhalb des verfassungsstaatlichen Raumes strukturiert und restrukturiert werden.
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Special Issue: "European History of Social Work"